Offener Brief: aus der Serie die Krise und der Hausverstand

vom 16.03.2021

Wenn von der Krisenpolitik mehr Gefahr aus geht als vom Virus selbst.

Es reicht!
Krisenpolitik wird zur Farce.

„Es reicht!
Der Staat versagt und bricht seine Versprechen …

… die … Krisenpolitik stieß bei der Bevölkerung und den meisten Medien lange auf Wohlwollen.
Man sah den Politikern schwere Eingriffe in die Grundrechte und eine extreme Machtballung bei der Exekutive nach. …
der … Krisendeal (die Lockdowns) haben nicht funktioniert, denn die Politik hat das in sie gesetzte Vertrauen nicht erfüllt.
Eindeutig versagt hat die Bundesregierung beim Impfstoff und bei den Tests, also auf der technisch-organisatorischen
Seite der Krisenpolitik … nun klappt fast nichts reibungslos, ausgerechnet in der Pandemie, beim Kampf um Leben und
Tod. …“ [1]

Was für Deutschland gilt, gilt nahezu in allen Punkten auch für Österreich.
Nur, in unangemessener Selbstüberschätzung hält sich Österreich wieder einmal für einen Weltmeister – dieses
Mal nicht für einen Tourismus-Weltmeister – aktuell sind wir „Test-Weltmeister“.
Ein Titel ohne wesentliche positive Konsequenzen für das angeblich pandemiemüde Volk. Die größte Freiheit:
Zum Friseur darf man gehen, damit man nicht nach Krise ausschaut … Aber ins Kaffeehaus noch nicht.

Was feststeht:
Wir werden mit dem Virus leben müssen – dafür werden die Mutationen sorgen. Deshalb bleiben Maske tragen, Abstandhalten, Hände waschen auch in Zukunft die Grundregeln. Impfen, Testen, Tracen (Kontaktnachverfolgung) auch weiterhin die entscheidenden Instrumente. Im Zeitablauf wird sich die Gewichtung ändern. All das wird auch weiterhin notwendig sein.

Nicht hinnehmen sollten wir allerdings die Unfähigkeit der Politik(erInnen) in substanzlosem Krisenmanagement und täuschender Krisenkommunikation.

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Der offene Brief wurde auf stammgast.online am 20.03.2021 veröfentlicht.

Beginnen wir mit der Krisenkommunikation.

Der ständige Wechsel zwischen unangebrachtem Optimismus, Drohungen und offensichtlich wenig effizienten Maßnahmen
muss aufhören. Mittlerweile ist die Krisenpolitik definitiv schädlicher, als die Gefährlichkeit des Virus. Und das hat es in sich.

„Alle werden gute Nerven brauchen“[2] – titelten die Salzburger Nachrichten. Weiters:
„Im April 2020! sprach der österreichische Bundeskanzler von einer „Auferstehung,“ die das Land nach Ostern erleben
würde“.
Am 13. Juni 2020 erklärte er, dass „die gesundheitlichen Folgen der Krise bewältigt seien“.
Am 28. August verhieß der Kanzler „Licht am Ende des Tunnels“.
Am 30. September 2020 bezeichnete der Gesundheitsminister Gerüchte über einen zweiten Lockdown nicht nur als Zeitungsente,
sondern gar als Entenfarm. …
In der Zwischenzeit kommt man mit dem Nummerieren der harten, weichen und sonstigen Lockdowns nicht mehr nach. …
In ermüdender Regelmäßigkeit wird verkündet, dass die entscheidenden Wochen in der Pandemiebekämpfung gerade
jetzt vor uns lägen. …“

Wo stehen wir also nach mehr als einem Jahr Pandemie?

Die Bilanz ist erbärmlich.
38 Bundesgesetze, 31 Erlässe und 129 Verordnungen[3] – es werden noch welche hinzukommen – schaffen mehr
Verwirrung, Verunsicherung, Frust und Schadensbilder auf allen Ebenen, statt Klarheit und Fortschritt.
Dabei basiert die Regelungswut kaum auf Evidenzen.

Das Wenige, was man weiß, führt ohne Hausverstand aber nicht weiter. Der wurde von Anfang an in
Quarantäne geschickt und seither nicht mehr hervorgeholt.
Die jüngsten Entwürfe des österreichischen Gesundheitsministeriums, Ausgangsbeschränkungen schon
verordnen zu können, wenn neuerlich Staatsversagen droht, z.B. beim Kontakt-Tracing, ist ein weiter Beweis
für Hilflosigkeit und führt noch weiter weg von akzeptablen Grundrechtseinschränkungen.

Die Kakophonie von widersprüchlichen Expertenmeinungen, die sich in die Medien drängen oder gezerrt
werden, ist in der Zwischenzeit unerträglich. Im Übrigen auch für die „wahren“ Experten selbst, wie Die Zeit[4]
ausführlich thematisiert hat.

„Zeitverschwendung nennt etwa
[Anmerkung: der deutsche Virologe] Christian Drosten seinen Auftritt auf einer
Bundespressekonferenz mit Gesundheitsminister Jens Spahn und dem RKI-Chef Lothar Wieler … Man kann keine Kritik

mehr äußern … steht sofort auf der falschen Seite … So haben viele Forscher das Gefühl, zwischen medialer

Meinungsmache, politischem Druck und wissenschaftlichem Anspruch regelrecht zerrieben zu werden … Wer sich

breitenwirksam zu Wort meldet, muss nicht nur mit Anfeindungen rechnen, sondern auch mit Kollegenneid und

wissenschaftlichen Nachteilen …“

Man muss jetzt kein Mitleid haben, aber es beschreibt auch einen Teil der selbstverschuldeten
Pandemiewahrheit.

Der Wahrheit näher ist vermutlich:
„Solange keiner weiß, welche Maßnahmen etwas bringen und welche nicht, ist Pandemiebekämpfung ein Blindflug … elf
Monate Ausnahmezustand wurde nicht genützt … etwa die Zusicherung das Contact-Tracing jetzt aber wirklich zu
verbessern … das Contact-Tracing liefert kaum nützliche Erkenntnisse …“[5]

Die Experten beklagen, dass ihnen die Datengrundlagen fehlen.
In „Krisenmanagement ohne Evidenz – ein Land im Daten-Blindflug“[6] beklagt auch Harald Oberhofer, Professor für
Volkswirtschaft und Registerforschung an der Wirtschaftsuniversität Wien, was wir vermeidbar alles nicht
wissen:

„Wir wissen zum Beispiel nicht, wie sich die berühmte Sieben-Tages-Inzidenz verschiedener Bevölkerungsgruppen
unterscheidet. Wir wissen nicht, in welchen Berufen, mit welchen sozioökonomischen Hintergründen das Risiko, sich
anzustecken, höher ist. Wir wissen insgesamt nicht wirklich, wie sich die gesundheitspolitischen Maßnahmen ausgewirkt
haben. … Wir beschreiben die aktuelle Situation nur auf Basis sehr einfacher Daten und Indikatoren. … Wir sollten jetzt
aber erkennen, dass wir mehr Evidenz brauchen. …“

Was kaum jemand weiß ist, wie einfach dafür die Voraussetzungen geschaffen werden könnten. Wie erwähnt
gibt es nach einem Jahr Pandemie zwar 129 Verordnungen – aber eine tatsächlich sinnvolle Verordnung fehlt.
Aufgrund einer Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes aus dem Jahr 2018, wäre der wissenschaftliche Zugriff
auf sogenannte Registerdaten möglich – also auf jene Daten, die Behörden ohnehin sammeln. Dazu müsste aber das für
die Daten verantwortliche Ressort gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium eine Verordnung erlassen.
Das ist aber bisher nie passiert.

„Laut AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) waren zuletzt über 60 Prozent der Corona-Cluster dem
Bereich Haushalt zuzuordnen … Die dürftige Faktenlage befördert giftige Debatten wie jene um das Skifahren … die
Missgunst macht im Lockdown bekanntlich nicht Pause. Epidemiologische Gründe für ein Verbot gibt es kaum: Die
Clusteranalysen zeigen so gut wie keine Fälle … erklärte die AGES-Expertin.“
[7]

Diese Erkenntnisse waren wiederum politisch nicht gewollt. In Österreich ebenso wenig wie in Deutschland.
Der bayerische Ministerpräsident hat mit aufplusternder Besorgnis, Boykottrhetorik und -erlässen sogar
Tagestourismus verhindert. Ganz offensichtlich ein Ablenkungsmanöver, um von der eigenen Unfähigkeit
abzulenken. Denn niemand kann erklären, was Skifahren oder Gastronomie mit dem missglückten Schutz von
vulnerablen Gruppen zu tun hat.

Lockdowns, Ausgangsbeschränkungen u.v.m. wurden verordnet, um Hüben wie Drüben
das „Urversprechen“ der Coronabekämpfung nicht einzuhalten: Nämlich die vulnerablen Gruppen
zu schützen.

Mehr als fünfzig Prozent der Todesfälle waren in Alten- und Pflegeheimen zu beklagen.
Außerhalb der Pflegeheime wurden die Alten zunächst nicht verständigt, wie sie zu einer Impfung kommen
können – aus Datenschutzgründen!?![8]

Die österreichische Regierung und die Landeshauptleute – sonst eher uneinig in der Pandemiebekämpfung -,
sind in seltsamer Einigkeit eingeknickt, um sich wenig später, als ein Cluster der Südafrika-Mutation in Tirol
auftrat, durch rüden, öffentlich ausgetragenen Dissens über geeignete Maßnahmen erneut zu disqualifizieren.
Unternehmervertreter machten durch katastrophales Kommunikationsversagen ihren ursprünglichen Erfolg
der Öffnungen zunichte.

Das Ergebnis war der Totalausfall der touristischen Wintersaison 20/21.
Für Bergbahnen, Hotellerie, Gastronomie, Ski-Schulen, Ski-Verleiher und alle Zulieferbranchen, samt
Mitarbeitern. Ein ungeheuerlicher Schaden, der nahezu noch durch die erforderlichen Hilfen verdoppelt wurde.
Das nennt man volkswirtschaftliche Schadensmaximierung – nicht Corona-Management.
Dabei hätte dies alles mit bereits im Herbst vorhandenen Instrumenten vermieden werden können.

Noch bevor Impfungen zugelassen wurden, gab es bereits über den Handel erhältliche PCR-Gurgeltests für das
breite Publikum, sowie für die Gastronomie und Hotellerie unterstützende Anwendungen, die von vornherein
fast zu hundert Prozent ausgeschlossen hätten, dass Infizierte die Lokale hätten betreten können.
Das Lösungsdesign wurde deshalb so gewählt, damit der Gastronomie bei einer Öffnung erst gar nicht
unterstellt werden kann, am Infektionsgeschehen beteiligt zu sein. Jedenfalls nicht in einem höheren
Ausmaß als PCR-Test-Sensitivität oder Impfungen – also die höchstrangig verfügbaren Schutzinstrumente.

Die schlichte Wahrheit ist, Antigen-Tests dürften längst nicht mehr Maßstab für Nicht-Öffnungs-Konzepte sein.
Die Lockdowns insbesondere in Gastronomie, Kultur und Eventszene sowie in der mindestens erdgebundenen
Touristik und vermutlich auch im Handel sind längst nicht mehr zu rechtfertigen, weil es seit geraumer Zeit
wesentlich gelindere Mittel gäbe, die Pandemie zu bekämpfen.
Das wäre bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung des Grundrechts der Erwerbsfreiheit
wesentlich.

Es ist leider der Kraftlosigkeit der Interessensverbände geschuldet und jener der politischen
Entscheidungsträger sowieso, dass es noch immer so ist, wie es ist.
Stattdessen hat man sich mit – mehr oder weniger – untauglichen Contact-Tracing-Lösungen beschäftigt. Eine
Themenverfehlung mit dramatischen Konsequenzen. Wir kommen gleich noch dazu.

Die Argumente, mit denen ich seit Mai – aber insbesondere seit September – für eine Öffnung der Gastronomie
werbe, haben es zwar Anfang März auf die Titelseite der Samstag-Presse[9]geschafft, aber noch immer nicht in
die Hirne der Politiker. Das verschafft keine Genugtuung.

„Die Befürworter von Öffnungsschritten setzen auf eine paradoxe Intervention: Gerade die Öffnung könnte das
Infektionsgeschehen eingrenzen. … Treffen und Partys fänden statt – nur eben nicht im öffentlichen Raum, sondern im
privaten Bereich, wo es nicht kontrollierbar ist. Würde man die Gastronomie öffnen, so könnten diese Treffen unter
besseren Sicherheitsbedingungen stattfinden: mit Eintrittstests, Masken und kontrollierten Abständen.“

Ein kurzer Hoffnungsschimmer war wieder nicht das versprochene Licht am Ende des Tunnels, als der Wiener
Gesundheitsstadtrat im ORF-Radio auf die Gastronomie bezogen meinte: „Wir brauchen eine Öffnung mit
Hirn“
.[10] Der Erkenntnis folgten keine Taten. Vorhandene Instrumente wurden weiterhin beharrlich ignoriert.

Die Gastronomie ist der Dreh- und Angelpunkt breiter wirtschaftlicher Erholung.

Zunächst für sich selbst, aber auch für Tages- und Aufenthaltstourismus sowie für den Handel. In weiterer Folge
auch für die Zulieferer – insbesondere für die Landwirtschaft und das Gewerbe.
Vor diesem Hintergrund ist das defensive Verhalten des Landwirtschafts- und Tourismusministeriums nicht
erklärbar. Auch die entsprechenden Fraktionen in der österreichischen Wirtschaftskammer spielen eine
merkwürdige Rolle – jedenfalls würde man sich von Unternehmervertretern mehr Power erwarten.
„Das Versagen der Politik und der EU-Institutionen darf nicht am Rücken der Gastro- und Freizeitwirtschaft ausgetragen
werden.“
[11] war die kaum wahrnehmbare und kraftlose Larmoyanz von wesentlichen Kammervertretern zu der
Einschränkung des Grundrechts der Erwerbsfreiheit seiner Zwangsmitglieder.
Ein wenig betteln und feilschen für Hilfen, die ein Selbständiger ohne angeordneter „Hilfe“ von Steuerberatern
oder Wirtschaftsprüfern gar nicht beantragen durfte, waren die überschaubaren „Erfolge“.

Die Menschen in ihren jeweiligen Rollen als Konsumenten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Selbständige, … sind
in ihren Grundrechten extrem eingeschränkt. Hier ist besonders das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit gemeint.
Die dafür notwendige gesetzliche Basis und die darauf basierenden Verordnungen, die niemand mehr
durchschaut und die unlogisch bis widersprüchlich sind, verlieren die Akzeptanz der Menschen, weil sie deren
Existenzgrundlage angreifen. Die Effekte reichen von spürbarer Schwächung der Einkommen und Kaufkraft, bis
hin zur Vernichtung der Existenz.

Statt diesen in seiner Vielfalt offensichtlichen politisch-organisatoren Pfusch als vermeidbares, unakzeptables
Resultat politischer Unfähigkeit klar zu benennen, wird dieser – getragen von den Medien – als
„Pandemiemüdigkeit“ bezeichnet.
Die Menschen sind nicht „pandemiemüde“. Sie sind verzweifelt und in der Folge steigt die Wut.
Wenn dann auch noch die unfähigen, viele Probleme erst verursachenden Politiker dafür „Verständnis“ haben,
muss man kein Corona-Leugner und auch kein Staatsgegner sein, damit einem „das Geimpfte aufgeht“ – je
nach Temperament.

Was der Stimmung mehr entspricht, hat auch hier Die Zeit[12] gut beschrieben:
„… als die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten einen neuen Inzidenzwert als Ziel ihrer Corona-Maßnahmen ausgaben:
nicht mehr als 50, sondern 35. Da hat ein Teil der Leute gesagt: Ihr könnt mich mal – und macht seitdem, was er will“.

Die Ausrede, die Pandemie sei etwas Außergewöhnliches, noch nie Dagewesenes,
stimmt so auch nicht.

So unvorhersehbar wie die Pandemie, waren ihre rasch zur Verfügung stehenden Bekämpfungsmöglichkeiten.
Die Kaste der Unfähigen weiß nicht einmal „Wunder“ zu nützen, um die Probleme auf die Reihe zu kriegen.
Ein Wunder ist nämlich, dass es innerhalb kürzester Zeit gelungen ist, Impfstoffe zu entwickeln. Ein Wunder ist,
dass es bereits längst Tests gibt, die eine Identifikation von positiv Infizierten und damit differenzierte
Strategien der Bekämpfung ermöglichen würden.
Die als „finale“ Lösung gepriesene Verfügbarkeit von Impfstoffen in ausreichender Menge wird noch Monate
dauern. Und selbst dann wird auch noch Testen und Tracen weiterhin nicht obsolet sein.
Dafür werden Mutation sorgen.
Wir werden also mit dem Virus leben müssen.

Um am Ende für die Behörden die effektive und effiziente Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten (wir
bezeichnen sie als die „Mutter der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen“), muss am Anfang eine
niederschwellige, für die Bürger nützliche, motivierende Anwendung stehen (KEINE APP).

Gleichzeitig darf sie für die Gastronomie, den Handel, … als Unterstützung bei der Einhaltung der sonstigen
Auflagen – insbesondere die Abstands- bzw. Distanzregeln – keine zusätzlichen logistischen Aufwendungen,
Risiken und Haftungen verursachen.

Möglich ist auch die Verbindung zu einer idealerweise vorgelagerten Testlogistik, die alle von den Behörden
anerkannten Testformen einbindet – bis hin zu einem PCR-Home-Test, der ebenfalls alle Erfordernisse erfüllt.
Insbesondere die sichere Zuordnung zur getesteten Person.

Nicht der Zwang zur Registrierung und des Statusnachweises (getestet, geimpft …) soll dabei im Vordergrund
stehen, sondern ein Service, den die Betriebe ihren Gästen/Kunden bieten.
Dieser Ansatz löst nicht nur die heiklen, wenig motivierenden Datensammlungsproblematiken, sondern
respektiert auch die erforderliche Trennung zwischen Behörden- und Betriebssphäre.
Wie aus den Schaubildern am Ende dieses Dokuments ersichtlich ist, verlassen die Kunden- bzw. Gästedaten
nie die Behördensphäre.


Dieser Ansatz macht unsere Lösung einzigartig!

Wesentlich ist, dass die Lösung den Behörden die aktive Steuerung der notwendigen und regional variierenden
Regelungen von Zutrittskapazitäten ermöglicht.
Die Unternehmen sind in der Lage, diese automatisiert einzuhalten und gleichzeitig auch den Behörden den
Nachweis der Zutrittskontrolle zu erbringen.
Anerkannt ist auch die Notwendigkeit der faktischen, lückenlosen und qualitätsgarantierten Anforderung einer
für das Tracing erforderlichen Datensammlung. Dem entgegen steht der legistische Zwang der DSGVO –
insbesondere hinsichtlich der Freiwilligkeit der Kunden bzw. Gäste. Hinzu kommen weitere Themen wie
Koppelungsverbot, Gebot der Datensparsamkeit etc.

Dafür ist nunmehr ein ergänzendes Instrumentarium erforderlich.

Und genau dieses Instrumentarium gibt es bereits – sogar mit der Möglichkeit der sofortigen flächendeckenden
Einführung!
Der organisatorische Vorlauf von wenigen Wochen deckt sich mit der aktuellen Evaluierung ob, wann und wo
aus pandemischer Sicht Öffnungen möglich sind.

Dieses Instrumentarium ist ein Gesamtsystem, das aus zwei Kreisen besteht, die an entscheidender Stelle
verknüpft werden und in der Folge auch erweitert werden können. – Abhängig davon, wie die Relationen
zwischen Testen und Impfen sich entwickeln und die Behörden über SORMAS die Daten zusammenführen

Einer betrifft das Testen, der andere die Anforderungen, die sowohl an als auch von der Gastronomie gestellt
werden (müssen).

Das Testen basiert auf einer im Handel erhältlichen Testeinheit.
Es handelt sich also um einen sogenannten Home-Test, der die Testbreite deutlich erweitert.
Dieser ist ein PCR-Gurgel-Test.
Damit ist er, im Vergleich zu anderen (Antigen-)Tests, die am höchsten zu rankende Testform.
Im Ergebnis bedeutet dies zweierlei: Sicherer und durch eine längere Gültigkeit eine Halbierung der
Testfrequenzerfordernisse.
Die unzweifelhafte Zuordnung zur Testperson ist durch eine im Testkit enthaltene, einfach handzuhabende
EDV-Lösung sichergestellt, die auch die Ergebniszuordnung des Auswertungslabors garantiert.
Die Auswertungen erfolgen durch qualifizierte Auswertungslabore.
Damit ist auch sichergestellt, dass die Datensammlung für eine allfällige, sich später ergebende Tracing-
Notwendigkeit, datenschutzkonform
erfolgt ist.

Wichtig: Die Gesamtlösung sieht als Basis den PCR-Gurgel-Test vor. Aber auch alle anderen zugelassenen
Antigen-Home-Tests können eingebunden werden, wenn sie eine zweifelsfreie Zuordnung zu den Getesteten
vorsehen. Kein Problem besteht naturgemäß bei Antigen- oder PCR-Test, die in Teststraßen erfolgen.

Die Lösung für die Gastronomie …

…trägt dem Umstand Rechnung, dass sie jene (variablen) Regeln einhalten kann, die ohnehin begleitend
notwendig sind.
Abstandsregeln (indoor/outdoor) führen im Ergebnis immer dazu, dass die normal verfügbare
Sitzplatzkapazität reduziert ist.

Diese zu kontrollieren, wird der Gastronomie, dem Eventveranstalter … nicht erspart werden können.
Wesentlich dabei ist, dass es dadurch zu keiner zusätzlichen operativen Belastung der Betriebe kommen wird.
Im Ergebnis erfordert dies eine Reservierungslösung – unter Berücksichtigung von Time-Slots – die die
Überwachung automatisch übernimmt.

Die Lösung für die Kunden erfolgt niederschwellig, weil kein Download einer App erforderlich ist.
Es wird zwar – wie bei vielen Lösungen – ein QR-Code gelesen, aber das ist nicht der entscheidende Faktor.
Da letztlich die Lösung flächendeckend und damit für alle Formen der Gastronomie passen muss – vom „Café
Erika“ bis hin zur „Skihütte“ -, kann der Betrieb zwischen „Basic“ und „Premium“ wählen.
„Premium“ heißt, dass sich der Betrieb bedingt durch Stoßzeiten vor Doppelbuchungen in mehreren Lokalen
und damit einhergehenden No-Shows durch eine Kautions-Funktion schützen kann.
Das bedeutet, dass in der Lösung die Vereinnahmung, die Abrechnung selbstverständlich inkludiert ist.
Eine allfällige Kaution wird auf die Konsumation angerechnet, ein No-Show zugunsten des Gastronomen
vereinnahmt und ihm automatisch überwiesen.
Der Check-In erfolgt durch eine Akzeptanz-App, die dem Gastronomen zur Verfügung gestellt wird, die zwei
Funktionen hat:

Sie überprüft die „Reservierung“ und damit die Sitzplatzkapazitätsvorgaben und sie überprüft den
„Teststatus“ des Kunden in Bruchteilen von Sekunden.
Technisch ist die Realisierung nahezu Null-Aufwand.
Wenn die Behörden in der Lage sind, eine Status-Antwort auch aus behördlichen Test- oder Impfdaten zu
übermitteln, wäre das eine Erweiterung, die eine lückenlose, elektronische Freigabe für die Gastro-/Eventszene
ermöglichen würde. Sie ist lediglich von der Geschwindigkeit der SORMAS-Anbindung der
Gesundheitsbehörden abhängig.

Weitere Optionen für die Behörden bestehen darin, dass je nach pandemischer Entwicklung eine zentrale Regelung
von Kapazitäten jederzeit variiert
werden könnte. Diese Funktion ist von SORMAS unabhängig.
Eine weitere Option der Behörde könnte auch in der regionalen Steuerung aufgrund von mehr oder weniger
guten Inzidenzen
sein, bis hin zur Sanktionierung von Betrieben, die sich undiszipliniert verhalten.

Zusammenfassend kann festgestellt werden:

Sollte diese Lösung zum Einsatz gebracht werden, wären auch sämtliche Daten für allfälliges Tracen durch die
Behörde(n) für den Zeitraum nach dem Lokalbesuch vorhanden.
Im Ergebnis haben die dafür gesammelten Informationen den „Behördenbereich“ nie verlassen.

Der Gegencheck kann jederzeit von der Behörde (aufgrund einer Verordnung) in Realtime erfolgen.

Als einziges Identifikationsmerkmal würde die Mobil-Nummer reichen, um pro Lokal im entsprechenden Time-
Slot die Kontakte, nachverfolgungsbereit in Form von Telefonlisten, zur Verfügung zu stellen.
Die sonstigen Informationen wie Name und Adresse, Test, Testgültigkeit, Testergebnisse, allenfalls auch
Impfstatus, -Zeitpunkt, Art des Impfstoffs etc. hat die Behörde ja schon.
Es gibt daher in diesem Zusammenhang weder ein §9 DSGVO-Thema, noch ein DSGVO-Koppelungsverbotsthema,
kein Thema der „Freiwilligkeit“ der Gäste
und auch kein Datenqualitätsthema.

Die Mehrwerte insbesondere für die Gastronomie, aber auch andere Anwender, entsteht durch die
Serviceleistung für Gäste bei gleichzeitiger Erfüllung behördlicher, pandemisch bedingter Vorgaben.

Damit erfüllt das Lösungsdesign die Anforderung aller Stakeholder und stellt einen qualitativ wesentlichen
Beitrag zur Pandemiebekämpfung dar.
Sie erfüllt auch den Anspruch des aktuell geforderten Strategiewechsels und ist auch eine nachhaltige,
realistische Perspektive.

Ganz nach dem Motto „Pandemiebekämpfung durch Öffnung“ ist dies ein differenzierender Schritt zur
Pandemiebekämpfung und damit sind weitere Öffnungsschritte in Reichweite.

Quellen

[1] Der Spiegel, Nr. 10, 6.3.2021, Leitartikel v. Dirk Kurbjuweit.
[2] Salzburger Nachrichten, 8.03.2021, Klartext v. Andreas Koller.
[3] Die Presse, 23.02.2021, Quergeschrieben v. Andrea Schurian.[4] Die Zeit, Nr. 9, 25.02.2021, „Auf der großen Bühne“ v. Ulrich Schnabel.
[5] Profil Nr. 5, 31.01.2021, „Rotlicht und Schatten“ v. Rosemarie Schweiger.
[6] Falter, Nr. 8/21, 24.02.2021, „Krisenmanagement ohne Evidenz …“ v. Eva Konzett
[7] Ebenda.[8] Salzburger Nachrichten, 23.1.2021, „Impfung: Datenschutz verhinderte Infos per Post an über 80-Jährige“
v. Heidi Huber.
[9] Die Presse, 06.03.2021, Titelseite, „Öffnen oder schließen?“ v. Martin Fritzl.
[10] Profil Nr. 5, 31.01.2021, „Rotlicht und Schatten“ v. Rosemarie Schweiger.
[11] Die Presse, 03.03.2021, „Gastronomie: Infektionszahlen nicht entscheidend“.
[12] Die Zeit Nr. 10, 04.03.2021, „Wer hat die Verantwortung“ v. Marc Brost, Peter Dausend, Martin Machowecz u. Heinrich Wefing.

Der Autor

Rudolf Tucek ist Geschäftsführender Hauptgesellschafter der Cube Software & Hotelprojektierungs GmbH sowie Hauptgesellschafter der The Cube Hotels GmbH & Co KG. In den vergangenen Jahrzehnten machte der 62-Jährige sich als Macher und in Führungspositionen (u. a. Vorstandsvorsitzender, Geschäftsführender Gesellschafter) bei Vienna International und beim Verkehrsbüro einen Namen. Bei der ÖHV war er Vizepräsident, bei der Salzburger Landestourismus Gesellschaft und bei den Mayrhofer Bergbahnen hat er Aufsichtsratsmandate. Tucek erhielt mehrere renommierte Auszeichnungen, darunter die Goldene Johann-Strauß-Medaille des WienTourismus oder die Ehrung als Hotelier des Jahres (von Hotel & Touristik, Rolling Pin und FM).